Vorläufiges EU-Abkommen erlegt strenge AML-Vorschriften für den Kryptosektor auf
In Kürze
Die EU hat eine vorläufige Einigung über Aspekte des AMLR zur Bekämpfung der Geldwäsche erzielt.
Das Europäische Parlament und der Rat, bestehend aus Finanzministern der 27 Mitgliedsstaaten der Union, haben eine Einigung erzielt vorläufige Vereinbarung zu Aspekten der Anti-Geldwäsche-Verordnung (AMLR), einem umfassenden Regulierungspaket zur Bekämpfung der Geldwäsche.
Zu den genehmigten Maßnahmen gehört die Verpflichtung für Kryptowährungsunternehmen, „Kunden-Due-Diligence-Maßnahmen“ für Transaktionen über dem Gegenwert von 1,090 US-Dollar durchzuführen. Darüber hinaus werden mit der Vereinbarung Maßnahmen eingeführt, die darauf abzielen, die mit Transaktionen mit selbst gehosteten Wallets verbundenen Risiken zu verringern.
Darüber hinaus haben die Regulierungsbehörden spezielle Kontrollen für Anbieter von Kryptowährungs-Asset-Dienstleistungen in Fällen eingeführt, bei denen es um Transaktionen in verschiedenen Ländern geht. Dies erfordert eine gründliche Überwachung der Geschäftsbeziehungen wohlhabender Privatpersonen durch Kryptowährungs-Asset-Dienstleister.
Das vorläufige Abkommen räumt den Financial Intelligence Units (FIUs) darüber hinaus besondere Befugnisse ein, die es ihnen ermöglichen, schnell und effizient wichtige Finanz- und Verwaltungsdetails zu erfassen. Dazu gehören Informationen zu Steuern, Geldern, eingefrorenen Vermögenswerten im Zusammenhang mit Geldstrafen und Überweisungen mit Kryptowährungen.
Die neue Vereinbarung konzentriert sich insbesondere auf die sechste Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union und das Regelwerk im Rahmen der AMLR. Die AMLR stellt eine umfassende Initiative dar, die auf die Bekämpfung der Sanktionsumgehung abzielt Geldwäsche, einschließlich der Einrichtung eines einheitlichen Regelwerks und der Schaffung einer Aufsichtsbehörde mit Aufsicht über den Kryptowährungssektor.
Im Laufe des letzten Jahres hat die Europäische Union die Einführung spezifischer Kontrollen zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) bei Kryptowährungsgeldtransfers abgeschlossen, die an die Märkte für Krypto-Assets (MiCA) angepasst sind. Regulierung. Im Dezember kam es zu einer Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat zur Einrichtung der AML-Aufsichtsbehörde.
Europäische Union verstärkt Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche
Die Finanzaufsichtsbehörde der Europäischen Union hat ihre Vorschriften verfeinert, um Bedenken hinsichtlich der Geldwäsche auszuräumen, und umfasst auch Maßnahmen, die auf den Bereich der Kryptowährungen anwendbar sind.
Kürzlich hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde, die für die Aufsicht über Banken in der Europäischen Union zuständig ist, die Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche überarbeitet und deren Anwendbarkeit auf Folgendes ausgeweitet Kryptowährungsunternehmen. Folglich müssen Kryptowährungsunternehmen in der Europäischen Union nun die Wahrscheinlichkeit ihrer Beteiligung an Finanzkriminalität einschätzen, indem sie ihre Kunden, angebotenen Produkte, Liefermethoden und geografischen Standorte genau prüfen.
Die jüngste Entwicklung im AMLR-Paket spiegelt die Absicht der Europäischen Union wider, die Maßnahmen gegen Geldwäsche zu verstärken und die Transparenz im Kryptowährungssektor zu fördern.
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Über den Autor
Alisa, eine engagierte Journalistin bei der MPost, ist auf Kryptowährungen, Zero-Knowledge-Proofs, Investitionen und den weitreichenden Bereich spezialisiert Web3. Mit einem scharfen Blick für neue Trends und Technologien liefert sie eine umfassende Berichterstattung, um die Leser über die sich ständig weiterentwickelnde Landschaft des digitalen Finanzwesens zu informieren und einzubeziehen.
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